
Zeichnungsschein
Für die Zeichnung ist der Zeichnungsschein zweimalig vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Beide Exemplare schicken Sie bitte an untenstehende Adresse. Nach Erhalt des Zeichnungsscheins und dem Geldeingang erhalten Sie eine Kopie mit Eingangsbestätigung, die Sie bitte aufbewahren. Die Zuteilung der Aktien erfolgt nach §191 AktG nach Eintragung der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals.
Gemäß § 3 Ziffer 5. der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.04.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu € 2.000.000 (Erhöhungsbetrag) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).
Der Vorstand hat am 09.09.2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 09.09.2020 in teilweiser Ausnutzung dieser Ermächtigung beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von € 50.000 um bis zu € 2.000.000 auf € 2.050.000 durch Ausgabe von bis zu 500.000 Nennbetragsaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinn-berechtigt.
Zur Zeichnung der neuen Aktien wurden hinsichtlich der nicht von Aktionären im Rahmen ihres Bezugsrechts übernommenen Aktien Dritte und Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus zugelassen.
Der Ausgabebetrag beträgt € 4,00 je Stückaktie. Die Einzahlungen auf die neuen Aktien sind sofort nach Bestätigung der Zeichnung in voller Höhe des Ausgabebetrages in bar auf das Konto der Gesellschaft IBAN DE74 3505 0000 0200 3848 16 bei der Sparkasse Duisburg zu leisten.